Lebenspartnerschaftsgesetz

Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (ab dem 1.1.2005) wird eine weitgehende Gleichstellung von Ehe und eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft erreicht.

Die öffentliche Eintragung führt zu einer Übertragung von Rechten und Pflichten

  • Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der DRV
  • Stiefkindadaption
  • Unterhaltspflicht
  • Versorgungsausgleich (Zugewinngemeinschaft)
  • Trennungsverfahren analog einer Ehescheidung
  • keine weiteren Änderungen in anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Steuerrecht, …)

Noch keine Anwendung auf Beamte und Richter. Das ist aber vorgesehen.


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