Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Wir können Sie nicht vor einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit schützen. Dafür braucht man Schutzengel und keine Versicherungsexperten. Wir sind dafür zuständig, Sie und Ihre Familie vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit zu bewahren.

Fast 20% der Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig. Mehr als die Hälfte davon ist jünger als 55 Jahre.

Es ist auch nicht so, dass Unfälle der wichtigste Grund für den Verlust der Arbeitsfähigkeit ist. Nur etwa 3% aller Invaliditätsfälle resultieren aus Unfällen. Viel wichtiger sind Erkrankungen, die auch jüngere Menschen treffen können.

Deshalb ist auch das Risiko in "sicheren" Jobs nicht zu unterschätzen. Zwar werden 50% der Betonbauer berufs- oder erwerbsunfähig, aber auch etwa 25% aller EDV-Spezialisten.

Der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeit, wie es sie in der privaten Versicherung immer noch gibt, und einer Erwerbsminderungsrente besteht in der Definition.

Berufsunfähig ist demnach jemand, der seinen erlernten Beruf, oder den Beruf, der seiner Lebensstellung entspricht, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Erwerbsunfähig heißt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei wird in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn man zwischen 3 und 6 Std pro Tag einer geregelten Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kann.

Volle Erwerbsminderung liegt vor. wenn jemand nicht mehr als 3 Std. pro Tag eine allgemeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben kann.

Und hier noch eine Reihe von Fakten, warum man das Risiko der Erwerbsminderung nicht länger unterschätzen sollte.

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